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Geschrieben von Walter Frisch   
Montag, 27. März 2006

Die Mitgliedschaft beim Verein zur Förderung der Auerochsenzucht (VFA) e.V. bringt für den Züchter eine Reihe von Vorteilen:

  • Der VFA verfügt über eine eigene Internetseite, die den Mitgliedern zum Erfahrungsaustausch dient und über Neuigkeiten rund um die Auerochsenzucht informiert.
  • Die Zuchtstandorte der Mitglieder werden auf der Internetseite übersichtlich auf einer Satellitenkarte mit genauer Anschrift veröffentlicht, sodass jeder Züchter für Interessenten leicht ausfindig gemacht werden kann.
  • Kauf- und Verkaufsangebote werden für Mitglieder über eine eigene An- und Verkaufsbörse für Auerochsen mit Bildern kostenlos veröffentlicht.
  • Jeder Züchter hat die Möglichkeit seinen Zuchtstandort und seine Tiere, sowie Publikationen über seine Haltung unter “news", oder in der “Bildergalerie" zu publizieren.
  • Der Zuchtstandort und alle gehaltenen Tiere werden im "Zuchtbuch für Auerochsen" und in der Ahnengalerie - soweit vorhanden mit Bilddatei - aufgenommen. Zuchtbuch und die Ahnengalerie bieten u.a. bei Kauf oder Verkauf von Tieren oder dem Abstammungsnachweis wertvolle Hilfe.
  • Zur Verwaltung des eigenen Tierbestandes und zur Darstellung von bebilderten Stammbäumen z.T. bis ins Jahr 1934 zurück, erhalten alle Mitglieder eine kostenlose Version der aktuellen Software "Ursoft".
  • Bei der Neuaufnahme in den VFA wird der Zuchtstandort des Züchters / Halters unter "news" mit einem Kurzbericht und Bildern - falls Bildmaterial zur Verfügung gestellt wird - vorgestellt.
  • Falls eine eigene Internetseite eines Mitgliedes existiert, wird ein "Link" auf der Internetseite bei dem Zuchtstandort oder bei der Mitgliedervorstellung installiert.
  • Der VFA initiiert, entwickelt und begleitet neue Beweidungsprojekte zur Landschaftspflege mit Auerochsen in den Bundesländern, sowie im europäischen Ausland und hilft bei der Kostenermittlung.
  • Der VFA veranstaltet zukünftig Sachkundeseminare unter Beachtung der Belange des Natur- und des Tierschutzes für die ganzjährige Freilandhaltung von Auerochsen.
  • Der VFA führt im Rahmen der Auerochsenzucht die Prämierung von Zuchtbuchtieren - erstmals im Jahr 2006 - durch.
  • Der VFA wählt Landesvertreter zur besseren Koordination in den Bundesländern, sowie Ländervertreter zur Interessensvertretung im europäischen Ausland.
  • In der Mitgliederliste wird jedes Mitglied mit den einschlägigen Daten und Foto - falls zur Verfügung gestellt - geführt.
  • Mitglieder werden in regelmäßigen Abständen per e-mail durch einen "Newsletter" über aktuelle Entwicklungen in der Auerochsenzucht oder beim VFA informiert.
  • Mitglieder werben Mitglieder: Die Mitgliederversammlung hat am 4. November 2006 einstimmig beschlossen, dass Mitglieder für jedes geworbene Neumitglied eine Gutschrift in Höhe eines Jahresbeitrages des geworbenen Mitglieds auf ihrem Mitgliedskonto erhalten. Für geworbene Züchter-Mitglieder sind dies 100 €, für Fördermitglieder 30 €.

 
MITGLIEDSBEDINGUNGEN
(Auszug aus der Satzung des VFA):

(1) Mitglieder des Vereins können sein:

a) juristische Personen,

b) voll geschäftsfähige natürliche Personen,

(2) Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen ( siehe Mitgliedsantrag ). Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach freiem Ermessen und teilt seine Entscheidung dem/der Antragsteller/in mit. Die Ablehnung des Aufnahmeantrages bedarf keiner Begründung; gegen die Ablehnung steht dem Betroffenen die Berufung an den Vorstand zu. Dieser entscheidet endgültig. Eine Begründungspflicht besteht auch in diesem Fall nicht.

(3) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluß oder Tod. Der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich; er muß spätestens drei Monate vorher schriftlich erklärt werden und beim Vorstand fristgerecht eingegangen sein.

(4) Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der Beschluß des Vorstandes über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.

(5) Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluß des geschäftsführenden Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlußfassung muß der geschäftsführende Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Der Beschluß des geschäftsführenden Vorstandes ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluß kann das Mitglied Berufung an den Vorstand einlegen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim geschäftsführenden Vorstand einzulegen. Der geschäftsführende Vorstand hat binnen eines Monats nach fristgemäßer Einlegung der Berufung eine Vorstandsversammlung einzuberufen, die abschließend über den Ausschluß entscheidet.

(6) Der Vorstand kann natürlichen und juristischen Personen, die sich beispielhaft und richtungweisend um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Die betroffenen Personen haben bei der Abstimmung kein Stimmrecht. Ehrenmitglieder zahlen keine Mitgliedsbeiträge.

(7) Beiträge und andere Vermögenszuwendungen:
Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und sonstiger Gebühren entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Jahresbeitrag ist spätestens im Februar eines jeden Jahres fällig und durch Erteilung einer Einzugsermächtigung zu entrichten. Neben den Beiträgen finanziert sich der Verein aus anderen Vermögenszuwendungen, wie z.B. Spenden, die jederzeit dem Verein für satzungsmäßige Zwecke zugeführt werden können.

(8) Mitgliedsbeiträge ab 01.01 2004:
Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 13.03.2004 beschlossen, der Mitgliederversammlung - zugunsten der Mitglieder - eine Änderung der Mitgliedsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2004 vorzuschlagen. Aufgrund der daraufhin im April 2004 durchgeführten schriftlichen Mitgliederbefragung haben sich bei drei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen 89 % der stimmabgebenden Mitglieder für die Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge ab dem 1. Januar 2004 ausgesprochen. 79 % der Mitglieder haben sich an der Abstimmung beteiligt. Die Beiträge sind damit wie folgt beschlossen:

 Jahresmitgliedsbeitrag (wird im Lastschriftverfahren eingezogen):

  • Züchter / Tierhalter 100 EUR
  • Freunde und Förderer 30 EUR

Aufnahmebeitrag (nur für Züchter/Tierhalter, wird im Lastschriftverfahren eingezogen):

  • Aufnahme des Zuchtstandortes 200 EUR * (einmalig)

* Im Aufnahmebeitrag enthalten sind die Kosten für die Zuchtsoftware "Ursoft", die dem beitretenden Mitglied mit der Aufnahmebestätigung kostenlos zugesandt wird, bzw. heruntergeladen werden kann.


Die Mitgliederversammlung hat am 4. November 2006 folgende Satzungsänderungen beschlossen:

1. § 2 (1) Ergänzung: "Die jährliche Tiermeldung ist Pflicht jedes ordentlichen Mitglieds (Züchter)".

2. § 4 (3) Ergänzung: "Der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres, erstmals zwei Jahre nach Eintritt möglich".

3. § 7 (1) 5. Streichung: "bis zu sechs Beisitzer / innen".

4. § 9 Streichung: "bis zu 6 Personen bestehenden Beirat wählen". Ergänzung: "Zuchtbuchführer, Landesvertreter (BRD) und Ländervertreter (Europa) werden dem Beirat angegliedert".

5. § 10 (3) Ergänzung: "Die Einladung per E-Mail an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene E-Mail-Adresse ist der schriftlichen Einladung per Post gleich zu setzen".

Die vollständige Vereins-Satzung siehe unter "Ziele des Vereins".

Der Vorstand
 

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 24. Juni 2008 )
 

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Staffelsee - Zuchtstandort Insel Wörth
© 2010 VFA - Verein zur Förderung der Auerochsenzucht e.V.
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